Die eigenständige Rückkehr eines Kindes von einer schulischen Exkursion - hat die Schule das Recht, das Kind bis zur Abholung durch die Eltern zu behalten?

Kind im Alter von fast 10 Jahren (in 2 Monaten wird es sein), 4. Klasse. Ein eintägiger Ausflug, der in der Nähe der Schule endet. Und jetzt kehrt das Kind seit über einem Jahr alleine von der Schule zurück, aber da dieser eintägige Ausflug war, erwarten die Lehrer, dass die Eltern das Kind abholen. Der Ausflug endet in der Nähe der Schule und das Kind wurde nach dem Ausflug zur Schule gebracht, und die Schulleitung hat die Eltern, also mich, angerufen. Meiner Meinung nach gibt es keinen grund für solche Maßnahmen - insbesondere da mich nach einem Streit sogar mit der Einberufung des Sozialdienstes gedroht wurde. Habe ich Recht oder liege ich falsch? Haben sie eine Grundlage für solche Maßnahmen?
Kind im Alter von fast 10 Jahren (in 2 Monaten wird es sein), 4. Klasse. Ein eintägiger Ausflug, der in der Nähe der Schule endet. Und jetzt kehrt das Kind seit über einem Jahr alleine von der Schule zurück, aber da dieser eintägige Ausflug war, erwarten die Lehrer, dass die Eltern das Kind abholen. Der Ausflug endet in der Nähe der Schule und das Kind wurde nach dem Ausflug zur Schule gebracht, und die Schulleitung hat die Eltern, also mich, angerufen. Meiner Meinung nach gibt es keinen grund für solche Maßnahmen - insbesondere da mich nach einem Streit sogar mit der Einberufung des Sozialdienstes gedroht wurde. Habe ich Recht oder liege ich falsch? Haben sie eine Grundlage für solche Maßnahmen?
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