•3 Jahre
Wie ändert man die Berechtigungen zur Vertretung einer Gesellschaft in einer Zweipersonen-Offenen Handelsgesellschaft im S24?
Ich werde die Situation kurz beschreiben. Die gesamten Ereignisse fanden mit Hilfe des Portals S24 statt. Zusammen mit meinem Bruder haben wir eine Zweipersonengesellschaft für ein neues Geschäft gegründet und wir haben gleiche Anteile. Leider wurde beim Einreichen beim Handelsregister die Option "JEDER GESELLSCHAFTER HAT DAS RECHT, DIE GESELLSCHAFT ZU VERTRETEN, UM ERKLÄRUNGEN ABZUGEBEN UND UNTERSCHRIFTEN IM NAMEN DER GESELLSCHAFT ZU LEISTEN. BERECHTIGT SIND ZWEI GESELLSCHAFTER ODER EIN GESELLSCHAFTER ZUSAMMEN MIT EINEM PROKURA" aktiviert, entweder aufgrund einer fehlenden Auswahlmöglichkeit oder durch unser Versehen. Dies ist Abschnitt 2 Absatz 1 - Berechtigte zur Vertretung der Gesellschaft (admin). Ich muss zugeben, dass ich diese Klausel zuvor nicht verstanden habe. :) Als Folge davon müssen alle Verträge von beiden Seiten unterzeichnet werden, z.B. mit dem Steuerbüro, Eröffnung eines Kontos, Anmietung eines Büros. Dies ist in vielen Situationen lästig, wenn eine elektronische Unterschrift nicht ausreicht, um eine Angelegenheit zu regeln, und man persönlich erscheinen muss, um einen Vertrag zu unterschreiben. WIR HABEN 100% VERTRAUEN ZUEINANDER und möchten diesen Zustand im Handelsregister ändern, so dass die Unterschrift nur von einer beliebigen Person, entweder mir oder meinem Bruder, ausreicht. Meine Frage lautet, wie kann man das durch das S24-System erreichen? Muss man ein Musterdokument aus dem System auswählen oder selbst ein Schreiben erstellen oder eine Resolution verabschieden und im S24 verschicken? Ich wäre dankbar für jede Hilfe. Ich bin rechtlich nicht sattelfest, vor allem nicht im Gesellschaftsrecht, und habe keine Ahnung, wie ich das angehen soll, ohne es noch schlimmer zu machen. Wenn jemand weiß, wäre ich für eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dankbar.
Ich werde die Situation kurz beschreiben. Die gesamten Ereignisse fanden mit Hilfe des Portals S24 statt. Zusammen mit meinem Bruder haben wir eine Zweipersonengesellschaft für ein neues Geschäft gegründet und wir haben gleiche Anteile. Leider wurde beim Einreichen beim Handelsregister die Option "JEDER GESELLSCHAFTER HAT DAS RECHT, DIE GESELLSCHAFT ZU VERTRETEN, UM ERKLÄRUNGEN ABZUGEBEN UND UNTERSCHRIFTEN IM NAMEN DER GESELLSCHAFT ZU LEISTEN. BERECHTIGT SIND ZWEI GESELLSCHAFTER ODER EIN GESELLSCHAFTER ZUSAMMEN MIT EINEM PROKURA" aktiviert, entweder aufgrund einer fehlenden Auswahlmöglichkeit oder durch unser Versehen. Dies ist Abschnitt 2 Absatz 1 - Berechtigte zur Vertretung der Gesellschaft (admin). Ich muss zugeben, dass ich diese Klausel zuvor nicht verstanden habe. :) Als Folge davon müssen alle Verträge von beiden Seiten unterzeichnet werden, z.B. mit dem Steuerbüro, Eröffnung eines Kontos, Anmietung eines Büros. Dies ist in vielen Situationen lästig, wenn eine elektronische Unterschrift nicht ausreicht, um eine Angelegenheit zu regeln, und man persönlich erscheinen muss, um einen Vertrag zu unterschreiben. WIR HABEN 100% VERTRAUEN ZUEINANDER und möchten diesen Zustand im Handelsregister ändern, so dass die Unterschrift nur von einer beliebigen Person, entweder mir oder meinem Bruder, ausreicht. Meine Frage lautet, wie kann man das durch das S24-System erreichen? Muss man ein Musterdokument aus dem System auswählen oder selbst ein Schreiben erstellen oder eine Resolution verabschieden und im S24 verschicken? Ich wäre dankbar für jede Hilfe. Ich bin rechtlich nicht sattelfest, vor allem nicht im Gesellschaftsrecht, und habe keine Ahnung, wie ich das angehen soll, ohne es noch schlimmer zu machen. Wenn jemand weiß, wäre ich für eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dankbar.
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