Zivilgesellschaft und Gesellschafter und Pllatze für die Zustellung behördlicher Schreiben

Die zivile Gesellschaft verfügt über ihre eigene Geschäftsadresse / Korrespondenzadresse. Jeder der Gesellschafter muss ein Einzelunternehmen sein und eine eigene Adresse haben. Wenn eine Behörde ein Schreiben/Entscheidung senden muss, muss es angeblich an jeden der Gesellschafter an ihre Wohnadressen gesendet werden? Stimmt das?
Die zivile Gesellschaft verfügt über ihre eigene Geschäftsadresse / Korrespondenzadresse. Jeder der Gesellschafter muss ein Einzelunternehmen sein und eine eigene Adresse haben. Wenn eine Behörde ein Schreiben/Entscheidung senden muss, muss es angeblich an jeden der Gesellschafter an ihre Wohnadressen gesendet werden? Stimmt das?
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