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Ist es möglich, in Polen erst im Alter von 40 Jahren zu arbeiten und eine Rente zu erhalten, die nicht weniger als die Mindestrente in Polen beträgt?
Frage: Ist es in Polen möglich, erst im Alter von 40 Jahren zu arbeiten und eine Rente zu erhalten, die nicht unter dem Mindestrentenniveau liegt? Antwort: Natürlich ist es in Polen möglich, erst im Alter des berühmten Serienhits "40 Jahre und kein bisschen weise" zu arbeiten. Du glaubst es nicht? Gleich wirst du es glauben, denn es geht nicht um Glauben, sondern um Wissen. Hier ist es: Im polnischen Rentensystem gewährt und zahlt die Sozialversicherungsanstalt (Zakład Ubezpieczeń Społecznych, ZUS) gesetzlich eine Rente in Höhe von mindestens 1588,44 Zł brutto an jeden, der nur zwei Bedingungen erfüllt. 1. Nachweisen, dass man die erforderliche Arbeitszeit nachweisen kann, einschließlich sowohl Beitrags- als auch nicht-beitragspflichtige Zeiträume, die 20 Jahre für Frauen und 25 Jahre für Männer betragen. 2. Das ordnungsgemäße Rentenalter erreichen, das 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer beträgt. Das bedeutet, dass sowohl Männer als auch Frauen bis zum 40. Lebensjahr nicht arbeiten müssen, um Anspruch auf eine Rente in Höhe des Mindestbetrags zu haben. Es reicht aus, dass sie am Tag vor ihrem 40. Geburtstag arbeiten beginnen und die erforderliche Arbeitszeit absolvieren. Frauen benötigen 20 Jahre und Männer 25 Jahre. Hinweis: Wenn jedoch die minimale Arbeitszeit nicht erfüllt wird, zahlt ZUS trotzdem eine Rente aus. Der Betrag hängt jedoch von der Summe der angesammelten und bewerteten Rentenbeiträge geteilt durch die geschätzte Lebensdauer in Monaten ab. Ohne Erfüllung der Bedingungen wird jedoch keine Mindestrente ausgezahlt. Über solche sogenannten "Pfennigrente" wird oft in den Medien berichtet. Zum Beispiel erhielt der Musiker Marek Piekarczyk kürzlich eine monatliche Rente von 8 Zł brutto von der Sozialversicherungsanstalt. Dieser Musiker kann jedoch nicht mit einer mindestens minimalen Rente rechnen, da er keine 25 Jahre Beitragszeiten nachweisen konnte. Jeder Mann hingegen, der seine berufliche Tätigkeit am Tag vor seinem 40. Geburtstag beginnt und bis zum 65. Lebensjahr fortführt, wird nach diesen Jahren mit Sicherheit eine solche Rente erhalten, wenn nicht sogar höher. Alles wird nämlich von der Summe seiner angesammelten und bewerteten Beiträge auf dem Rentenkonto geteilt durch die geschätzte Lebensdauer in Monaten abhängen. Interessanterweise erhält er selbst dann, wenn die berechnete Höhe der Rentenleistung unter dem Mindestrentenniveau liegen würde, einen Bonus in Form einer Rente in Höhe der Mindestrente.
Frage: Ist es in Polen möglich, erst im Alter von 40 Jahren zu arbeiten und eine Rente zu erhalten, die nicht unter dem Mindestrentenniveau liegt? Antwort: Natürlich ist es in Polen möglich, erst im Alter des berühmten Serienhits "40 Jahre und kein bisschen weise" zu arbeiten. Du glaubst es nicht? Gleich wirst du es glauben, denn es geht nicht um Glauben, sondern um Wissen. Hier ist es: Im polnischen Rentensystem gewährt und zahlt die Sozialversicherungsanstalt (Zakład Ubezpieczeń Społecznych, ZUS) gesetzlich eine Rente in Höhe von mindestens 1588,44 Zł brutto an jeden, der nur zwei Bedingungen erfüllt. 1. Nachweisen, dass man die erforderliche Arbeitszeit nachweisen kann, einschließlich sowohl Beitrags- als auch nicht-beitragspflichtige Zeiträume, die 20 Jahre für Frauen und 25 Jahre für Männer betragen. 2. Das ordnungsgemäße Rentenalter erreichen, das 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer beträgt. Das bedeutet, dass sowohl Männer als auch Frauen bis zum 40. Lebensjahr nicht arbeiten müssen, um Anspruch auf eine Rente in Höhe des Mindestbetrags zu haben. Es reicht aus, dass sie am Tag vor ihrem 40. Geburtstag arbeiten beginnen und die erforderliche Arbeitszeit absolvieren. Frauen benötigen 20 Jahre und Männer 25 Jahre. Hinweis: Wenn jedoch die minimale Arbeitszeit nicht erfüllt wird, zahlt ZUS trotzdem eine Rente aus. Der Betrag hängt jedoch von der Summe der angesammelten und bewerteten Rentenbeiträge geteilt durch die geschätzte Lebensdauer in Monaten ab. Ohne Erfüllung der Bedingungen wird jedoch keine Mindestrente ausgezahlt. Über solche sogenannten "Pfennigrente" wird oft in den Medien berichtet. Zum Beispiel erhielt der Musiker Marek Piekarczyk kürzlich eine monatliche Rente von 8 Zł brutto von der Sozialversicherungsanstalt. Dieser Musiker kann jedoch nicht mit einer mindestens minimalen Rente rechnen, da er keine 25 Jahre Beitragszeiten nachweisen konnte. Jeder Mann hingegen, der seine berufliche Tätigkeit am Tag vor seinem 40. Geburtstag beginnt und bis zum 65. Lebensjahr fortführt, wird nach diesen Jahren mit Sicherheit eine solche Rente erhalten, wenn nicht sogar höher. Alles wird nämlich von der Summe seiner angesammelten und bewerteten Beiträge auf dem Rentenkonto geteilt durch die geschätzte Lebensdauer in Monaten abhängen. Interessanterweise erhält er selbst dann, wenn die berechnete Höhe der Rentenleistung unter dem Mindestrentenniveau liegen würde, einen Bonus in Form einer Rente in Höhe der Mindestrente.
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