Privatinsolvenz - Ich werde Ihnen sagen, wie Sie Ihre Schulden schnell loswerden können.
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**Ein Schema, das Schritt für Schritt das Insolvenzverfahren je nach individueller Situation des Schuldners auf verständliche Weise darstellt. **
- Der erste Schritt, um aus der Schuldenfalle herauszukommen, besteht darin, einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz einzureichen. Ein zahlungsunfähiger Schuldner kann einen entsprechenden Antrag stellen, indem er eine geringe Gerichtsgebühr in Höhe von 30 PLN zahlt. (Er kann von dieser Gebühr befreit werden, wenn seine Situation das Einreichen verhindert). Der Antrag auf Verbraucherinsolvenz kann vom Schuldner persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden. * Nach Eingang des Antrags beginnt ein Verfahrensabschnitt, der darauf abzielt, dass das Gericht die Zahlungsunfähigkeit sowie die Gründe, die zu der ungünstigen finanziellen Situation geführt haben, bewertet. * Nach Prüfung des Antrags kann das Gericht diesen abweisen oder die Insolvenz gegenüber dem Schuldner erklären. Die Insolvenzerklärung leitet den Weg zur Wiedererlangung finanzieller Freiheit durch den Insolventen ein. (Die Dauer des Verbraucherinsolvenzverfahrens hängt weitgehend von der Anzahl der Gläubiger ab) Das Gericht kann während der Prüfung des Antrags entscheiden, den Schuldner anzuhören oder eine Bewertung des Antrags in einer nichtöffentlichen Sitzung vorzunehmen, während dieser Zeit ist keine persönliche Anwesenheit vor Gericht erforderlich. * Nach Bewertung des Antrags und Feststellung seiner Berechtigung erlässt das Gericht einen Beschluss, in dem die Verbraucherinsolvenz erklärt wird. * Nach Erlass des Beschlusses über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren, das darauf abzielt, die Schulden des Schuldners zu erlassen. Wie lange dauert das Insolvenzverfahren? Alles hängt davon ab, in welcher Situation sich der Schuldner befindet, ob er Vermögen hat, wie hoch seine Verschuldung ist, wie viele Gläubiger er hat usw. * Wenn der Schuldner Vermögen hat (Immobilien oder wertvolle bewegliche Güter) ist der nächste Schritt in der Regel die Veräußerung des Vermögens des Schuldners und die Rückzahlung der Verbindlichkeiten aus den erzielten Mitteln. Dies wird vom vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter durchgeführt, der ein Inventar und eine Bewertung des Vermögens vornimmt. Es ist die Pflicht des Insolventen, dem Insolvenzverwalter die Arbeit zu ermöglichen und ihm alle notwendigen Dokumente zur Verfügung zu stellen. * Im Laufe des Insolvenzverfahrens kann der Schuldner auch versuchen, einen Betrag aus der Insolvenzmasse zu erhalten, der es ihm und seiner Familie ermöglicht, nach dem Verkauf der Wohnung oder des Hauses ihren Wohnbedarf zu decken. Die Mittel, die nach dem Verkauf des Vermögens des Insolventen gesammelt werden können, werden zur Tilgung der Gläubiger verwendet. Dies reicht jedoch nicht immer aus, um alle Schulden vollständig zu begleichen. Der Rest der Schulden muss der Insolvent selbst begleichen, basierend auf einem Tilgungsplan. * Wenn der Schuldner kein Vermögen hat und sein Einkommen minimal ist, verzichtet das Gericht auf die Ausarbeitung eines Tilgungsplans und erlässt die gesamte Verschuldung, wobei die Kosten für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Gehalt des Insolvenzverwalters von dem Staat getragen werden. * Bei der Bewertung der Chancen auf Verbraucherinsolvenz sollte berücksichtigt werden, dass wir derzeit eine kontinuierliche Liberalisierung der Vorschriften für die Verbraucherinsolvenz erleben, was dazu führt, dass Gerichte zunehmend geneigt sind, Anträge positiv zu bewerten. Vorteile nach Einleitung des Insolvenzverfahrens
Aussetzung von gegen den Schuldner laufenden Gerichtsverfahren, 2. Aussetzung und anschließende Einstellung laufender Zwangsvollstreckungsverfahren durch Gerichtsvollzieher, 3. Beendigung der telefonischen, schriftlichen und direkten Mahnungen von Inkassounternehmen (der Insolvenzverwalter übernimmt den Kontakt mit den Gläubigern), 4. Stoppen der Berechnung von Zinsen auf Geldforderungen, 5. Die Möglichkeit für Verbraucher mit Vermögen (insbesondere Immobilien, Eigenheime) einen günstigen Vergleich mit den Gläubigern hinsichtlich der Zahlungsfristen und -bedingungen zu schließen, 6. Die Möglichkeit, finanzielle Mittel zur Sicherung des Wohnbedarfs des Schuldners und seiner Familie aus dem Erlös aus dem Verkauf seiner Wohnung, die im Besitz des zahlungsunfähigen Person steht, zu beantragen. Vorteile aus dem durchgeführten Insolvenzverfahren
Teilweise Tilgung von Verbindlichkeiten (Schulden) gemäß eines vom Gericht festgelegten Tilgungsplans, der die finanzielle und persönliche Situation des Schuldners berücksichtigt, in Raten, von einem Jahr bis zu sieben Jahren in extremen Fällen, gegebenenfalls Erlass der Verbindlichkeiten (Schulden) des Verbrauchers - Schuldners, der nicht in der Lage ist, irgendwelche Zahlungen zu leisten, d.h. fehlendes Einkommen, Krankheit, niedrige Rente usw. 2. Die Chance auf einen sogenannten "Neuanfang", d. H. ein ruhiges Leben ohne Besuche von Inkassounternehmen, Anrufe und Mahnungen von Gläubigern, Gerichtsvollziehern, 3. Annullierung aller Einträge in den Schuldnerregistern (Möglichkeit, neue Verbindlichkeiten zur Deckung der Konsumbedürfnisse einzugehen), 4. Wiedererlangung von Ruhe, Zahlungsfähigkeit und einem würdigen Leben, 5. Entschuldung des Verbrauchers.
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**Ein Schema, das Schritt für Schritt das Insolvenzverfahren je nach individueller Situation des Schuldners auf verständliche Weise darstellt. **
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Aussetzung von gegen den Schuldner laufenden Gerichtsverfahren, 2. Aussetzung und anschließende Einstellung laufender Zwangsvollstreckungsverfahren durch Gerichtsvollzieher, 3. Beendigung der telefonischen, schriftlichen und direkten Mahnungen von Inkassounternehmen (der Insolvenzverwalter übernimmt den Kontakt mit den Gläubigern), 4. Stoppen der Berechnung von Zinsen auf Geldforderungen, 5. Die Möglichkeit für Verbraucher mit Vermögen (insbesondere Immobilien, Eigenheime) einen günstigen Vergleich mit den Gläubigern hinsichtlich der Zahlungsfristen und -bedingungen zu schließen, 6. Die Möglichkeit, finanzielle Mittel zur Sicherung des Wohnbedarfs des Schuldners und seiner Familie aus dem Erlös aus dem Verkauf seiner Wohnung, die im Besitz des zahlungsunfähigen Person steht, zu beantragen. Vorteile aus dem durchgeführten Insolvenzverfahren
Teilweise Tilgung von Verbindlichkeiten (Schulden) gemäß eines vom Gericht festgelegten Tilgungsplans, der die finanzielle und persönliche Situation des Schuldners berücksichtigt, in Raten, von einem Jahr bis zu sieben Jahren in extremen Fällen, gegebenenfalls Erlass der Verbindlichkeiten (Schulden) des Verbrauchers - Schuldners, der nicht in der Lage ist, irgendwelche Zahlungen zu leisten, d.h. fehlendes Einkommen, Krankheit, niedrige Rente usw. 2. Die Chance auf einen sogenannten "Neuanfang", d. H. ein ruhiges Leben ohne Besuche von Inkassounternehmen, Anrufe und Mahnungen von Gläubigern, Gerichtsvollziehern, 3. Annullierung aller Einträge in den Schuldnerregistern (Möglichkeit, neue Verbindlichkeiten zur Deckung der Konsumbedürfnisse einzugehen), 4. Wiedererlangung von Ruhe, Zahlungsfähigkeit und einem würdigen Leben, 5. Entschuldung des Verbrauchers.
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