•3 Jahre
Arbeitszeit im Jahr 2023.
Das letzte Quartal des Jahres ist die Zeit, in der wir immer häufiger an das nächste Jahr denken, Zeitpläne und Arbeitszeiten planen und Urlaub planen. Das Jahr 2023 ist kein Schaltjahr und es fällt nur ein Independence Day – der 11. November auf einen Samstag, für den der Arbeitgeber den Arbeitnehmern in dem von ihm festgelegten Abrechnungszeitraum (z. B. monatlich oder z. B. dreimonatig) einen weiteren freien Tag setzt. Zur Erinnerung: Grundlage für solche Maßnahmen ist 130 § 2 ArbGB, der besagt, dass „jeder in den Abrechnungszeitraum fallende Feiertag, der auf einen anderen Tag als den Sonntag fällt, die Arbeitszeit um 8 Stunden verkürzt“. Wir haben 250 freie Tage, 13 Feiertage (7 davon unter der Woche, 6 an den Wochenenden). Nächstes Jahr werden wir 8 Stunden weniger arbeiten als 2022, das sind insgesamt 2000 Mannstunden, also 250 Arbeitstage * * Die Verteilung der Arbeitstage im Jahr 2023 ist somit wie folgt: ** Januar – 21 Tage – 168 Stunden Februar – 20 Tage – 160 Stunden März – 23 Tage – 184 Stunden (der verkehrsreichste Monat des Jahres) April – 19 Tage - 152 Stunden (im April ist am 4. April und am 5. April Ostern) Mai - 21 Tage - 168 Stunden Juni - 21 Tage - 168 Stunden Juli - 21 Tage - 168 Stunden August - 22 Tage - 176 Stunden September - 21 Tage - 168 Stunden Oktober - 22 Tage - 176 Stunden November - 20 Tage - 160 Stunden (einschließlich eines freien Tages für Samstag, den 11. Samstag) Dezember - 19 Tage - 152 Stunden _____________________________________ Normen, allgemeine Arbeitszeiten, Arbeitszeitpläne usw. sind im Arbeitsgesetzbuch geregelt, Kapitel VI (Gesetzblatt 2022.1510), Aktualisierung vom 1. September 2022
Das letzte Quartal des Jahres ist die Zeit, in der wir immer häufiger an das nächste Jahr denken, Zeitpläne und Arbeitszeiten planen und Urlaub planen. Das Jahr 2023 ist kein Schaltjahr und es fällt nur ein Independence Day – der 11. November auf einen Samstag, für den der Arbeitgeber den Arbeitnehmern in dem von ihm festgelegten Abrechnungszeitraum (z. B. monatlich oder z. B. dreimonatig) einen weiteren freien Tag setzt. Zur Erinnerung: Grundlage für solche Maßnahmen ist 130 § 2 ArbGB, der besagt, dass „jeder in den Abrechnungszeitraum fallende Feiertag, der auf einen anderen Tag als den Sonntag fällt, die Arbeitszeit um 8 Stunden verkürzt“. Wir haben 250 freie Tage, 13 Feiertage (7 davon unter der Woche, 6 an den Wochenenden). Nächstes Jahr werden wir 8 Stunden weniger arbeiten als 2022, das sind insgesamt 2000 Mannstunden, also 250 Arbeitstage * * Die Verteilung der Arbeitstage im Jahr 2023 ist somit wie folgt: ** Januar – 21 Tage – 168 Stunden Februar – 20 Tage – 160 Stunden März – 23 Tage – 184 Stunden (der verkehrsreichste Monat des Jahres) April – 19 Tage - 152 Stunden (im April ist am 4. April und am 5. April Ostern) Mai - 21 Tage - 168 Stunden Juni - 21 Tage - 168 Stunden Juli - 21 Tage - 168 Stunden August - 22 Tage - 176 Stunden September - 21 Tage - 168 Stunden Oktober - 22 Tage - 176 Stunden November - 20 Tage - 160 Stunden (einschließlich eines freien Tages für Samstag, den 11. Samstag) Dezember - 19 Tage - 152 Stunden _____________________________________ Normen, allgemeine Arbeitszeiten, Arbeitszeitpläne usw. sind im Arbeitsgesetzbuch geregelt, Kapitel VI (Gesetzblatt 2022.1510), Aktualisierung vom 1. September 2022
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